Das Gesetz zur Einführung der Strompreisbremse (Strompreisbremsengesetz „StromPBG") wurde von Bundesrat und Bundestag beschlossen und tritt zum 01.03.2023 in Kraft. Darin ist festgelegt, dass Haushalte und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von weniger als 30.000 kWh für eine bestimmte Grundmenge an Strom (80 Prozent Ihres bisherigen Verbrauchs) ein maximaler Bruttoarbeitspreis in Höhe von 40 Cent, einschließlich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer, je Kilowattstunde gilt. Als Basis für die Ermittlung Ihres Anteils gilt die Verbrauchsprognose, die wir von Ihrem Netzbetreiber erhalten. Für den über die 80 Prozent hinausgehenden Verbrauch wird der Arbeitspreis aus Ihrem aktuellen Qcells Tarif berechnet. Die Strompreisbremse gilt auch für Wärmestrom.