Sie müssen nichts tun, private Immobilienbesitzer erhalten seit dem 01.05.2023 beim Kauf eines gebäudegebundenen Photovoltaik-Komplettsystems (Q-KIT) der Leistungsklasse bis 20 kWp von Qcells automatisch den entsprechenden Versicherungsschutz dazu.
Unsere Photovoltaikversicherung der Baloise Sachversicherung AG – GGW und Qcells haben mit ihrem gemeinsamen Programm ein Novum geschaffen:
Private Immobilienbesitzer erhalten seit dem 01.05.2023 beim Kauf einer Photovoltaikanlage von Qcells automatisch den dazugehörigen und am besten geeigneten Versicherungsschutz. Dieser hat eine Laufzeit von 10 Jahren, ohne zusätzliche Kosten.
Bisher musste sich der Hausbesitzer zusätzlich zum Kauf der PV-Anlage selbst um ausreichenden Versicherungsschutz bemühen. Das ist in der Abgrenzung zur Gebäudeversicherung für Laien oft kompliziert. Mit unserem Programm genießen Sie ganz ohne zusätzlichen Aufwand einen qualitativ hochwertigen Versicherungsschutz – ganz ohne Zusatzkosten.
Die Gebäudeversicherung deckt nur einen Teil der Risiken für Ihre Photovoltaikanlage ab, beispielsweise Sturm/Hagel oder Brand/Blitzschlag/Explosion. Doch was ist, wenn es zu einem Kurzschluss kommt? Oder wenn ein Tier sich auf dem Dach an der Anlage zu schaffen macht? Und was passiert, wenn der Schaden der Anlage eine Betriebsunterbrechung zur Folge hat?
Damit Sie im Falle eines Schadens oder bei Fragen zu Ihrer Versicherung stets schnell die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen, haben wir verschiedene Kontaktwege eingerichtet.
1. Telefonischer Support: Unser kompetentes Team steht Ihnen telefonisch zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten oder Schäden zu melden. Rufen Sie uns einfach an, und wir sind bereit, Ihnen unverzüglich zu helfen. Unser Kundenservice ist nur einen Anruf entfernt.
2. E-Mail-Kontakt: Wenn Sie es bevorzugen, uns schriftlich zu kontaktieren, senden Sie uns eine E-Mail an unser Versicherungspostfach. Unser Team wird Ihr Anliegen so schnell wie möglich bearbeiten und Ihnen eine Antwort zukommen lassen.
3. Schadensmeldeportal: Für die bequeme und schnelle Abwicklung von Schäden steht Ihnen unser benutzerfreundliches Schadensmeldeportal zur Verfügung. Ganz gleich, ob es sich um eine Beschädigung Ihrer Solarmodule oder andere versicherte Schäden handelt, Sie können diese bequem online melden. Unser Expertenteam wird Ihre Meldung umgehend prüfen und den Prozess zur Schadensregulierung in die Wege leiten.
Die oben genannten Gefahren und einige mehr sind in der Photovoltaikversicherung, welche Sie beim Erwerb einer KIT-gebundenen Qcells Solaranlage erhalten, automatisch mit abgedeckt:
Entschädigung wird geleistet für Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschäden), insbesondere durch
sowie bei Entwendung der versicherten Sachen, insbesondere durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub oder Plünderung.
Versicherungsschutz besteht für entgangene Einspeiseerlöse, wenn durch einen dem Grunde nach versicherten Sachschaden der Betrieb der versicherten Photovoltaikanlage eingeschränkt oder unterbrochen wird.
Der Unterbrechungsschaden wird für bis zu 12 Monate entschädigt
In Falle des Energieeigenverbrauches werden die nachgewiesenen Mehrkosten für den Fremdstrombezug erstattet.
Versicherungssumme: max. 60.000 EUR je Anlage bzw. max. 20 kWp
Risiko: alle von Qcells erworbenen KIT-gebundenen Anlagen
Selbstbehalt: Sachversicherung: 200 EUR; Betriebsunterbrechung: 2 Tage
Laufzeit: 10 Jahre (ohne automatische Verlängerung)
Geltungsbereich: Deutschland
Sie müssen nichts tun, private Immobilienbesitzer erhalten seit dem 01.05.2023 beim Kauf eines gebäudegebundenen Photovoltaik-Komplettsystems (Q-KIT) der Leistungsklasse bis 20 kWp von Qcells automatisch den entsprechenden Versicherungsschutz dazu.
Das Versicherungszertifikat wird Ihnen mit der Auftragsbestätigung bzw. der Anzahlungsanforderung oder der Schlussrechnung zur Verfügung gestellt.
Für die Meldung eines Schadens nutzen Sie bitte das Schadenmeldeformular unter
https://q-cells-photovoltaikversicherung-schadenmeldung.ggw.de
Weitere Unterstützung erhalten Sie außerdem per E-Mail unter
q-cells-photovoltaikversicherung-schadenmeldung@ggw.de
Der Versicherungsschutz beginnt mit Abschluss des Abladevorganges am Errichtungsort (Baudeckung – siehe dort).
Grundsätzlich besteht für die über diesen Vertrag versicherten Photovoltaikanlagen erst mit Betriebsfertigkeit vollständiger Versicherungsschutz.
Sollte der Versicherungsnehmer jedoch schon in der Bauphase, also vor der Betriebsfertigkeit, die Gefahr für die Photovoltaikanlage oder Teile der Anlage tragen, so besteht hierfür ebenfalls Versicherungsschutz.
Der Versicherer leistet im Rahmen der Baudeckung jedoch nur Entschädigung für Sachschäden durch
sowie bei Abhandenkommen infolge von Diebstahl verbauter Teile und Einbruchdiebstahl von unter Verschluss gelagerten Teilen.
Nicht versichert gelten jedoch die Interessen des Installateurs, die dieser selbst im Rahmen einer Montageversicherung absichern muss.
Grundsätzlich besteht für die über diesen Vertrag versicherten Photovoltaikanlagen erst mit Betriebsfertigkeit vollständiger Versicherungsschutz.
Sollte der Versicherungsnehmer jedoch schon in der Bauphase, also vor der Betriebsfertigkeit, die Gefahr für die Photovoltaikanlage oder Teile der Anlage tragen, so besteht hierfür ebenfalls Versicherungsschutz.
Der Versicherer leistet im Rahmen der Baudeckung jedoch nur Entschädigung für Sachschäden durch
sowie bei Abhandenkommen infolge von Diebstahl verbauter Teile und Einbruchdiebstahl von unter Verschluss gelagerten Teilen.
Nicht versichert gelten jedoch die Interessen des Installateurs, die dieser selbst im Rahmen einer Montageversicherung absichern muss.