Das Gesetz zur Einführung Gaspreisbremsen für leistungsgebundenes Erdgas und Wärme (Gaspreisbremsengesetz „GasPBG“) wurde von Bundesrat und Bundestag beschlossen und tritt zum 01.03.2023 in Kraft. Darin ist festgelegt, dass Haushalte und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von weniger als 1.500.000 kWh für eine bestimmte Grundmenge an Gas (80 Prozent Ihres bisherigen Verbrauchs) ein maximaler Bruttoarbeitspreis in Höhe von 12 Cent je Kilowattstunde, einschließlich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer, gilt. Als Basis für die Ermittlung Ihres Anteils gilt die Verbrauchsprognose, die wir von Ihrem Netzbetreiber erhalten. Für den über die 80 Prozent hinausgehenden Verbrauch wird der Arbeitspreis aus Ihrem aktuellen Qcells Tarif berechnet.