Das Solarspitzengesetz 2025

Zusammenfassung des Solarspitzengesetzes vom 25.02.2025

Das Solarspitzengesetz, offiziell bekannt als "Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen", wurde am 25. Februar 2025 verabschiedet. Es zielt darauf ab, die Herausforderungen des Solarenergiebooms in Deutschland zu bewältigen. Dies gilt insbesondere an sonnigen Tagen, an denen mehr Strom produziert wird, als verbraucht werden kann. 

In Vorbereitung zu diesem Gesetz wurde auch der Strommarkt bereits seit dem 01.01.2025 von einer stündlichen zu einer viertelstündlichen Vermarktung umgestellt. 

Wichtige Änderungen in aller Kürze

  1. Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen:Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen: Betreiber neuer Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), die nach Inkrafttreten des Solarspitzengesetzes in Betrieb genommen werden, erhalten ab der ersten Viertelstunde negativer Börsenpreise keine Förderung mehr. Ausgenommen davon sind vorerst PV-Anlagen, mit einer installierten Leistung unter 2 kWp sowie Anlagen mit einer installierten Leistung  von 2 bis 100 kWp, soweit eine Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem, inkl. Steuerungseinrichtung noch nicht stattgefunden hat. Die Ausfallzeiten werden nun mit einem verbesserten Kompensationsmechanismus umgerechnet und nachträglich an die Förderungsdauer angerechnet. 
  2. Einspeisebegrenzung auf 60 %:
    Neue PV-Anlagen in der Einspeisevergütung, mit einer installierten Leistung unter 100 kW, ohne entsprechendes intelligentes Messsystem dürfen vorerst nur 60 % ihrer Nennleistung einspeisen. 
  3. Einheitliche Zuständigkeit des Messstellenbetreibers:
    Der Einbau und Betrieb der notwendigen technischen Infrastruktur (intelligentes Messsystem) wird nunmehr einheitlich und anhand eines konkret geregelten Fahrplans dem Messstellenbetreiber zugewiesen

  4. Flexibilisierung von Stromspeichern:
    Zur Flexibilisierung von Stromspeichern sind zusätzliche Optionen für die Förderung von zwischengespeichertem Strom aus erneuerbaren Energien geschaffen worden.Eigenverbrauch und
  5. Eigenverbrauch und intelligente Vernetzung:
    Wer seinen Solarstrom gezielt selbst nutzt, durch Batteriesysteme speichert oder flexibel einspeist, profitiert künftig am meisten.

IN 3 MINUTEN ZUM ANGEBOT

Auswirkungen

Das Solarspitzengesetz hat mehrere wichtige Auswirkungen auf private Hausbesitzer, die Photovoltaikanlagen betreiben oder planen, eine zu installieren: 

  1. Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen:
    Betreiber neuer PV-Anlagen, die nach Inkrafttreten des Solarspitzengesetzes in Betrieb genommen werden, erhalten ab der ersten Viertelstunde negativer Börsenpreise keine Einspeisevergütung mehr. Ausgenommen davon sind vorerst PV-Anlagen, mit einer installierten Leistung unter 2 kWp sowie Anlagen mit einer installierten Leistung  von 2 bis 100 kWp, soweit eine Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem noch nicht stattgefunden hat. Das bedeutet, dass Hausbesitzer in sonnenreichen Zeiten von durch Überproduktion verursachten, negativen Strompreisen keine Vergütung für den eingespeisten Strom erhalten. Diese Ausfallzeiten werden mit einem verbesserten Kompensationsmechanismus umgerechnet und nachträglich an die Förderungsdauer angerechnet. 
  2. Einspeisebegrenzung auf 60 %:
    Neue PV-Anlagen in der Einspeisevergütung, mit einer installierten Leistung unter 100 kW, ohne intelligentes Messsystem dürfen vorerst nur 60 % ihrer Nennleistung einspeisen. Dies kann die Einnahmen aus der Einspeisung reduzieren, bis ein intelligentes Messsystem installiert ist.
  3. Einheitliche Zuständigkeit des Messstellenbetreibers:
    Der Einbau und Betrieb der notwendigen technischen Infrastruktur (intelligentes Messsystem) wird nunmehr einheitlich und anhand eines konkret geregelten Fahrplans dem Messstellenbetreiber zugewiesen. Durch die Klarstellung der Zuständigkeiten soll der Anlagenbetreiber entlastet werden. 
  4. Flexibilisierung von Stromspeichern:
    Zur Flexibilisierung von Stromspeichern sind zusätzliche Optionen für die Förderung von zwischengespeichertem Strom aus erneuerbaren Energien geschaffen worden. Durch die neue Einführung insbesondere der Pauschaloption in der Direktvermarktung soll die Abgrenzung der förderungsfähigen Strommengen innerhalb von Speichersystemen erleichtert und komplexe Messkonzepte vermieden werden. 
  5. Förderung des Eigenverbrauchs und intelligenter Vernetzung:
    Hausbesitzer, die ihren Solarstrom gezielt selbst nutzen, speichern oder flexibel einspeisen, profitieren am meisten. Dies kann durch den Einsatz von Batteriespeichern und intelligenten Energiemanagementsystemen erreicht werden.

Diese Änderungen zielen darauf ab, die Netzstabilität zu verbessern und die Integration von Solarenergie in das Stromnetz zu optimieren. Hausbesitzer sollten sich daher gut informieren, um das Potenzial seiner PV-Anlage bestmöglich auszuschöpfen. 

Beispiele für Hausbesitzer, die von der Änderung des Solarspitzengesetzes betroffen sind:

Familie Müller aus Berlin

Die Müllers haben nach Inkrafttreten des Solarspitzengesetzes eine neue Photovoltaikanlage ohne intelligentem Messsystem installiert. Aufgrund des neuen Gesetzes dürfen sie vorerst nur 60 % ihrer Nennleistung einspeisen, bis ein intelligentes Messsystem nachgerüstet wird. Dies könnte in der Volleinspeisung ohne Speicher zu Abregelungsverlusten führen. Die Müllers verfügen jedoch über ein Batteriespeichersystem und steuern ihren Eigenverbrauch intelligent während solarer Erzeugungsspitzen, um Abregelungsverluste zu vermeiden. 

Frau Becker aus Hamburg

Frau Becker hat eine PV-Anlage mit einer Leistung unter 100 kWp. Sie profitiert von der erleichterten Direktvermarktung und der Flexibilisierung der Speichersysteme und kann ihren überschüssigen Strom nun einfacher an der Börse verkaufen. Dies hat ihr geholfen, ihre Einnahmen zu steigern. 

IHR PERSÖNLICHES ANGEBOT

FAQs zum Solarspitzengesetz

Das Solarspitzengesetz ist eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die darauf abzielt, temporäre Erzeugungsüberschüsse von Solarstrom durch bessere Marktintegration zu vermeiden 

Das Gesetz ist mit Verkündung am 25. Februar 2025 in Kraft getreten. 

Die Änderungen betreffen Betreiber neuer PV-Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb genommen werden 

Betreiber neuer PV-Anlagen erhalten während negativer Börsenpreise keine Einspeisevergütung mehr. Ausgenommen davon sind vorerst PV-Anlagen, mit einer installierten Leistung unter 2 kWp sowie Anlagen mit einer installierten Leistung  von 2 bis 100 kWp, soweit eine Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem noch nicht stattgefunden hat 

Als Grundlage dient die jährliche Summe der Zeiträume mit negativen Strompreisen. Diese wird mit einem Faktor 0,5 verrechnet und als Verlängerungszeitraum angesetzt.  

Ein negativer Strompreis resultiert nicht nur aus Sonnenenergie, sondern auch durch andere Stromerzeugungsarten, z.B. Wind. Daher wird für die Vergütungsverlängerung im Solarbereich ein Faktor 0,5 angesetzt, um die anderen Erzeugungsarten herauszurechnen.  

Beispiel:  
Summe negativer Strompreis in 2024: 457 Stunden (1828 Viertelstunden)  
Korrekturfaktor 0,5 für Solar: 228,5 Stunden (914 Viertelstunden)  
Verlängerung des Vergütungszeitraums um 914 Viertelstunden, kann gewichtet auf Monate verteilt werden, dementsprechende Vergütungsverlängerung  

 Neue PV-Anlagen in der Einspeisevergütung, mit einer installierten Leistung unter 100 kW, ohne intelligentes Messsystem dürfen vorerst nur 60 % ihrer Nennleistung einspeisen. 

Die 60 % werden auf die installierte Maximalleistung angesetzt und nicht auf die Einspeisemenge.  

Beispiel: Auf dem Dach sind Module mit einer Gesamtleistung von 10kWp installiert (Modulleistung nach Herstellerdatenblatt). Auf diese Gesamtleistung werden 60 % angesetzt, sodass noch maximal 6kW eingespeist werden können.  

Das intelligente Messsystem, kurz iMSys, beinhaltet eine  moderne Messeinrichtung (digitaler Stromzähler) und ein Smart-Meter-Gateway (Kommunikationseinheit).  

Grundsätzlich muss der Messstellenbetreiber alles bereitstellen.  

Um die Abläufe für unsere Kunden so reibungslos wie möglich zu gestalten, sind wir gerade im Zertifizierungsprozess mit unserem Energiemanagementsystem Q.HOME CONTROL. Wenn die Zertifizierung, wahrscheinlich Ende 2025 final ist, kann unser Energiemanagementsystem als Smart-Meter-Gateway genutzt werden.  

Die lange Zertifizierungszeit resultiert auch aus den teilweise noch fehlenden Kommunikationsstrukturen zwischen den unterschiedlichen Parteien (Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Gerätehersteller).   

Kleinere PV-Anlagen (unter 100 kWp) können künftig einfacher ihren Strom an der Börse verkaufen. 

Wer seinen Solarstrom gezielt selbst nutzt, speichert oder flexibel einspeist, profitiert künftig am meisten 

Wichtig zu wissen: Unser Blog soll Ihnen nützliche Einblicke und Anregungen rund um Energie- und Technologiethemen bieten. Die Beiträge sind aber keine rechtliche oder technische Beratung. Unsere Inhalte werden von unserem Redaktionsteam verfasst – unterstützt von KI-Systemen, wo es sinnvoll ist. Trotzdem handelt es sich immer um redaktionelle Einschätzungen und nicht um eine offizielle Aussage von Qcells oder eine verbindliche Auskunft. 

Gerade im Energie- und Technikbereich ändern sich rechtliche und regulatorische Vorgaben regelmäßig. Bitte holen Sie für konkrete Entscheidungen immer eine individuelle Beratung ein und prüfen Sie aktuelle Normen und Vorgaben. 

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