Das Solarspitzengesetz ist eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die darauf abzielt, temporäre Erzeugungsüberschüsse von Solarstrom zu vermeiden
Das Solarspitzengesetz, offiziell bekannt als "Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen", wurde am 25. Februar 2025 verabschiedet. Es zielt darauf ab, die Herausforderungen des Solarenergiebooms in Deutschland zu bewältigen. Dies gilt insbesondere an sonnigen Tagen, an denen mehr Strom produziert wird, als verbraucht werden kann.
In Vorbereitung zu diesem Gesetz wurde auch der Strommarkt bereits seit dem 01.01.2025 von einer stündlichen zu einer viertelstündlichen Vermarktung umgestellt.
Das Solarspitzengesetz hat mehrere wichtige Auswirkungen auf private Hausbesitzer, die Photovoltaikanlagen betreiben oder planen, eine zu installieren:
Diese Änderungen zielen darauf ab, die Netzstabilität zu verbessern und die Integration von Solarenergie in das Stromnetz zu optimieren. Hausbesitzer sollten sich daher gut informieren und gegebenenfalls ihre Anlagen an die neuen Anforderungen anpassen.
Hausbesitzer, die Photovoltaikanlagen betreiben oder planen, eine zu installieren, stehen vor mehreren Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Solarspitzengesetz:
Das Solarspitzengesetz ist eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die darauf abzielt, temporäre Erzeugungsüberschüsse von Solarstrom zu vermeiden
Das Gesetz wurde am 25. Februar 2025 verabschiedet und könnte bereits im März 2025 in Kraft treten
Die Änderungen betreffen Betreiber neuer PV-Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb genommen werden
Betreiber neuer PV-Anlagen erhalten während negativer Börsenpreise keine Einspeisevergütung mehr
Als Grundlage dient die jährliche Summe der Zeiträume mit negativen Strompreisen. Diese wird mit einem Faktor 0,5 verrechnet und als Verlängerungszeitraum angesetzt.
Ein negativer Strompreis resultiert nicht nur aus Sonnenenergie, sondern auch durch andere Stromerzeugungsarten, z.B. Wind. Daher wird für die Vergütungsverlängerung im Solarbereich ein Faktor 0,5 angesetzt, um die anderen Erzeugungsarten herauszurechnen.
Beispiel:
Summe negativer Strompreis in 2024: 457 Stunden (1828 Viertelstunden)
Korrekturfaktor 0,5 für Solar: 228,5 Stunden (914 Viertelstunden)
Verlängerung des Vergütungszeitraums um 914 Viertelstunden, kann gewichtet auf Monate verteilt werden, dementsprechende Vergütungsverlängerung
Neue PV-Anlagen ohne intelligentes Messystem und Steuerbox dürfen vorerst nur 60 % ihrer Nennleistung einspeisen
Die 60% werden auf die installierte Maximalleistung angesetzt und nicht auf die Einspeisemenge.
Beispiel: Auf dem Dach sind Module mit einer Gesamtleistung von 10kWp installiert (Modulleistung nach Herstellerdatenblatt). Auf diese Gesamtleistung werden 60% angesetzt, so dass noch maximal 6kW eingespeist werden können.
Das intelligente Messsystem, kurz iMSys, beinhaltet eine Moderne Messeinrichtung (Stromzähler) und ein Smart-Meter-Gateway (Kommunikationsmodul).
Grundsätzlich muss der Messstellenbetreiber alles bereitstellen.
Um die Abläufe für unsere Kunden so reibungslos wie möglich zu gestalten, sind wir gerade im Zertifizierungsprozess mit unserem Energiemanagementsystem Q.HOME CONTROL. Wenn die Zertifizierung, wahrscheinlich Ende 2025 final ist, kann unser Energiemanagementsystem als Steuerbox genutzt werden.
Die lange Zertifizierungszeit resultiert auch aus den teilweise noch fehlenden Kommunikationsstrukturen zwischen den unterschiedlichen Parteien (Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Gerätehersteller).
Kleinere PV-Anlagen (unter 100 kWp) können künftig einfacher ihren Strom an der Börse verkaufen, ohne dass eine Pflicht zur Direktvermarktung besteht
Wer seinen Solarstrom gezielt selbst nutzt, speichert oder flexibel einspeist, profitiert künftig am meisten