Das Solarspitzengesetz 2025

Zusammenfassung des Solarspitzengesetzes vom 25.02.2025

Das Solarspitzengesetz, offiziell bekannt als "Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen", wurde am 25. Februar 2025 verabschiedet. Es zielt darauf ab, die Herausforderungen des Solarenergiebooms in Deutschland zu bewältigen. Dies gilt insbesondere an sonnigen Tagen, an denen mehr Strom produziert wird, als verbraucht werden kann.

In Vorbereitung zu diesem Gesetz wurde auch der Strommarkt bereits seit dem 01.01.2025 von einer stündlichen zu einer viertelstündlichen Vermarktung umgestellt.

Wichtige Änderungen in aller Kürze

  1. Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen:
    Betreiber neuer Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) erhalten während negativer Börsenpreise keine Vergütung mehr. Die Ausfallzeiten werden jedoch mit einem Kompensationsmechanismus umgerechnet, sodass diese nachträglich angerechnet werden.
  2. Einspeisebegrenzung auf 60 %:
    Neue PV-Anlagen ohne intelligentes Messsystem und Steuerbox dürfen vorerst nur 60 % ihrer Nennleistung einspeisen.
  3. Erleichterte Direktvermarktung:
    Kleinere PV-Anlagen (unter 100 kWp) können künftig einfacher ihren Strom an der Börse verkaufen.
     
  4. Eigenverbrauch und intelligente Vernetzung:
    Wer seinen Solarstrom gezielt selbst nutzt, speichert oder flexibel einspeist, profitiert künftig am meisten.

IHR PERSÖNLICHES ANGEBOT

Auswirkungen

Das Solarspitzengesetz hat mehrere wichtige Auswirkungen auf private Hausbesitzer, die Photovoltaikanlagen betreiben oder planen, eine zu installieren:

  1. Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen:
    Betreiber neuer PV-Anlagen erhalten während negativer Börsenpreise keine Einspeisevergütung mehr. Das bedeutet, dass Hausbesitzer in Zeiten von Überproduktion und niedrigen Strompreisen keine Vergütung für den eingespeisten Strom erhalten.
     
  2. Einspeisebegrenzung auf 60 %:
    Neue PV-Anlagen ohne Steuerbox dürfen vorerst nur 60 % ihrer Nennleistung einspeisen. Dies kann die Einnahmen aus der Einspeisung reduzieren, bis eine Steuerbox installiert ist.
     
  3. Pflicht zur Installation von Smart Metern und Steuerboxen:
    Für neue Anlagen ab einer Nennleistung von 7 kWp wird die Installation von Smart Metern und Steuerboxen verpflichtend. Diese Geräte ermöglichen eine bessere Steuerung und Optimierung des Eigenverbrauchs.
     
  4. Erleichterte Direktvermarktung:
    Kleinere PV-Anlagen (unter 100 kWp) können künftig einfacher ihren Strom an der Börse verkaufen. Dies bietet Hausbesitzern die Möglichkeit, ihren Strom direkt zu vermarkten und potenziell höhere Einnahmen zu erzielen.
     
  5. Förderung des Eigenverbrauchs und intelligenter Vernetzung:
    Hausbesitzer, die ihren Solarstrom gezielt selbst nutzen, speichern oder flexibel einspeisen, profitieren am meisten. Dies kann durch den Einsatz von Batteriespeichern und intelligenten Energiemanagementsystemen erreicht werden.

Diese Änderungen zielen darauf ab, die Netzstabilität zu verbessern und die Integration von Solarenergie in das Stromnetz zu optimieren. Hausbesitzer sollten sich daher gut informieren und gegebenenfalls ihre Anlagen an die neuen Anforderungen anpassen.

Beispiele für Hausbesitzer, die von der Änderung des Solarspitzengesetzes betroffen sind:

Familie Müller aus Berlin

Die Müllers haben kürzlich eine neue Photovoltaikanlage ohne Steuerbox installiert. Aufgrund des neuen Gesetzes dürfen sie vorerst nur 60 % ihrer Nennleistung einspeisen, bis sie eine Steuerbox nachrüsten. Dies hat ihre erwarteten Einnahmen aus der Einspeisung reduziert.

Herr Schmidt aus München

Herr Schmidt betreibt eine PV-Anlage mit einer Nennleistung von 8 kWp. Er musste seine Anlage mit einem Smart Meter und einer Steuerbox ausrüsten, um die volle Einspeiseleistung nutzen zu können. Die zusätzlichen Kosten für die Installation der Geräte wurden jedoch durch die langfristigen Einsparungen beim Eigenverbrauch ausgeglichen.

Frau Becker aus Hamburg

Frau Becker hat eine kleinere PV-Anlage mit einer Leistung von 5 kWp. Sie profitiert von der erleichterten Direktvermarktung und kann ihren überschüssigen Strom nun einfacher an der Börse verkaufen. Dies hat ihr geholfen, ihre Einnahmen zu steigern, obwohl sie während negativer Strompreise keine Einspeisevergütung erhält.

Herausforderungen

Hausbesitzer, die Photovoltaikanlagen betreiben oder planen, eine zu installieren, stehen vor mehreren Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Solarspitzengesetz:

  1. Kosten für Smart Meter und Steuerboxen:
    Die Installation von Smart Metern und Steuerboxen ist für neue Anlagen ab einer Nennleistung von 7 kWp verpflichtend. Dies bedeutet zusätzliche Kosten für die Anschaffung und Installation dieser Geräte.
     
  2. Einspeisebegrenzung:
    Neue PV-Anlagen ohne Steuerbox dürfen vorerst nur 60 % ihrer Nennleistung einspeisen. Dies kann die Einnahmen aus der Einspeisung reduzieren, bis eine Steuerbox installiert ist.
     
  3. Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen:
    Betreiber neuer PV-Anlagen erhalten während negativer Börsenpreise keine Einspeisevergütung mehr. Dies kann zu Einnahmeverlusten führen, insbesondere an sonnigen Tagen mit hoher Solarstromproduktion.
     
  4. Anpassung des Eigenverbrauchs:
    Hausbesitzer müssen ihren Eigenverbrauch optimieren, um die Vorteile des neuen Gesetzes zu nutzen. Dies erfordert möglicherweise Investitionen in Batteriespeicher und intelligente Energiemanagementsysteme.
     
  5. Technische Anforderungen und Komplexität:
    Die neuen Regelungen erfordern ein höheres Maß an technischer Kenntnis und Verständnis für die Funktionsweise von PV-Anlagen und Energiemanagementsystemen.

 

IHR PERSÖNLICHES ANGEBOT

FAQs zum Solarspitzengesetz

Das Solarspitzengesetz ist eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die darauf abzielt, temporäre Erzeugungsüberschüsse von Solarstrom zu vermeiden

Das Gesetz wurde am 25. Februar 2025 verabschiedet und könnte bereits im März 2025 in Kraft treten

Die Änderungen betreffen Betreiber neuer PV-Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb genommen werden

Betreiber neuer PV-Anlagen erhalten während negativer Börsenpreise keine Einspeisevergütung mehr

Als Grundlage dient die jährliche Summe der Zeiträume mit negativen Strompreisen. Diese wird mit einem Faktor 0,5 verrechnet und als Verlängerungszeitraum angesetzt. 

Ein negativer Strompreis resultiert nicht nur aus Sonnenenergie, sondern auch durch andere Stromerzeugungsarten, z.B. Wind. Daher wird für die Vergütungsverlängerung im Solarbereich ein Faktor 0,5 angesetzt, um die anderen Erzeugungsarten herauszurechnen. 

Beispiel: 
Summe negativer Strompreis in 2024: 457 Stunden (1828 Viertelstunden) 
Korrekturfaktor 0,5 für Solar: 228,5 Stunden (914 Viertelstunden) 
Verlängerung des Vergütungszeitraums um 914 Viertelstunden, kann gewichtet auf Monate verteilt werden, dementsprechende Vergütungsverlängerung 

Neue PV-Anlagen ohne intelligentes Messystem und Steuerbox dürfen vorerst nur 60 % ihrer Nennleistung einspeisen

Die 60% werden auf die installierte Maximalleistung angesetzt und nicht auf die Einspeisemenge. 

Beispiel: Auf dem Dach sind Module mit einer Gesamtleistung von 10kWp installiert (Modulleistung nach Herstellerdatenblatt). Auf diese Gesamtleistung werden 60% angesetzt, so dass noch maximal 6kW eingespeist werden können. 

Das intelligente Messsystem, kurz iMSys, beinhaltet eine Moderne Messeinrichtung (Stromzähler) und ein Smart-Meter-Gateway (Kommunikationsmodul). 

Grundsätzlich muss der Messstellenbetreiber alles bereitstellen. 

Um die Abläufe für unsere Kunden so reibungslos wie möglich zu gestalten, sind wir gerade im Zertifizierungsprozess mit unserem Energiemanagementsystem Q.HOME CONTROL. Wenn die Zertifizierung, wahrscheinlich Ende 2025 final ist, kann unser Energiemanagementsystem als Steuerbox genutzt werden. 

Die lange Zertifizierungszeit resultiert auch aus den teilweise noch fehlenden Kommunikationsstrukturen zwischen den unterschiedlichen Parteien (Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Gerätehersteller).  

Kleinere PV-Anlagen (unter 100 kWp) können künftig einfacher ihren Strom an der Börse verkaufen, ohne dass eine Pflicht zur Direktvermarktung besteht

Wer seinen Solarstrom gezielt selbst nutzt, speichert oder flexibel einspeist, profitiert künftig am meisten

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