Wer die eigene PV-Anlage nicht rechtzeitig anmeldet, riskiert nicht nur den Verlust der Einspeisevergütung, sondern auch hohe Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro.
Wie laufen die Anmeldungen ab, welche Fristen müssen beachtet werden und was gilt bei Erweiterungen der Solaranlage? Viele empfinden solche Prozesse als überwältigend, weshalb wir nun das Wichtigste in Kürze zusammenfassen möchten.
Die Anmeldung und Nutzung einer Solaranlage in Deutschland ist mit vielen behördlichen Schritten verbunden und sollte rechtzeitig bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister, dem Netzbetreiber und Finanzamt erfolgen. Mit den richtigen Informationen und einer sorgfältigen Planung kann die Bearbeitungsdauer bis zur Inbetriebnahme einer Solaranlage zeitlich verkürzt werden.
Grundsätzlich kann der Prozess von der Anmeldung bis zur Inbetriebnahme der Anlage zwischen 6 Wochen und 10 Monaten dauern. Verzögerungen entstehen oft durch die Bearbeitungszeiten der 866 örtlichen Netzbetreiber in Deutschland, die häufig durch hohe Auslastung beeinflusst werden.
In der Regel werden die notwendigen Anmeldedaten vom Installateur erfasst und über ein Online-Portal oder per Formular eingereicht.
Dazu gehören:
Die Anmeldung beim Finanzamt ist erforderlich, wenn der erzeugte Solarstrom ins öffentliche Netz eingespeist werden soll. Auch wenn der Strom ausschließlich für den Eigenverbrauch genutzt wird, muss dies dem Finanzamt mitgeteilt werden.
Nach der Anmeldung beim Netzbetreiber hat der Betreiber 8 Wochen Zeit, um dem Finanzamt eine Auskunft über die Einspeisezusage oder -absage zu geben. Wird diese Frist versäumt, kann der Anspruch auf die Einspeisevergütung für den betreffenden Monat entfallen.
Modulerweiterungen müssen ebenfalls eigenständig beim Finanzamt angemeldet werden.