Ab 26. September 2023 startet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ein neues Programm zur Förderung von E-Mobilität. Für Solarprodukte von Qcells ist ein Zuschuss von 9.600 Euro möglich.
Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für eine Photovoltaikanlage (mind. 5 kWh) und einen Batteriespeicher (mind. 5 kWh), sowie festen Pauschalbeträgen für eine Ladestation. Die Fördersumme, die das Verkehrsministerium zur Verfügung stellt, ist begrenzt auf insgesamt 500 Millionen Euro. Deshalb sollten Interessierte jetzt schnell ihren Förderung beantragen über das Online-Kundenportal der KfW (442 Solarstrom für Elektroautos | KfW).
„Auch wenn einige Rahmenbedingungen der Förderinitiative des Verkehrsministeriums sehr kurz gedacht sind, begrüßen wir diese Initiative dennoch ausdrücklich. Die Förderung im Paket zu denken und auf diese Weise der E-Mobilität Schub zu verleihen, macht absolut Sinn“, erklärt Ralf May, Head of Department Sales DACH. „Nicht nur, dass die Integration eines stationären Speichers den Eigennutzungsanteil für das Laden des eigenen Elektrofahrzeugs erhöht, die Kombination aus Photovoltaikanlage, Speicher und Ladestation bringt gerade im Blick auf Netzstabilität und Strompreisschwankungen für die Verbraucher enorme Vorteile. Und wir freuen uns natürlich, dass wir interessierten Kunden die förderungsfähigen Komponenten des Solarpakets – also PV-Anlage, Energiespeicher und Wallbox – aus einer Hand bieten können. Unsere Solaranlagen-Pakete erfüllen in entsprechender Auswahl und in Verbindung mit einem eigenen Elektroauto die Voraussetzungen für diese Förderung. In Kombination mit unseren vereinfachten Ratenzahlungsmodellen bleibt auch der finanzielle Spielraum der Endkunden gerade in Kombination mit dem notwendigen Autokauf erhalten!“
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, um am Programm teilnehmen zu können.
Der Antragstellende
„Mit Solarstrom vom eigenen Dach fährt es sich konkurrenzlos günstig und sauber. So kann man seine persönliche Energiewende noch unabhängiger und nachhaltiger gestalten“, ergänzt Ralf May.
Ausgeschlossen ist die Förderung nur einzelner Komponenten. Außerdem müssen diese fabrikneu gekauft werden. Auch gemietete oder auf Raten gekaufte Gesamtsysteme können gefördert werden, jedoch ausschließlich, wenn alle Komponenten nach Ablauf der Vertragslaufzeit in den eigenen Besitz übergehen. Ausgeschlossen ist auch eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen.
Weitere Informationen unter
Zuschussförderung für E- Mobilität (q-cells.de)
Qcells_Flyer_Förderung_E-Mobilität_2023-09_Rev01_DE (q-cells.de)
Qcells ist ein weltweit erfolgreicher Komplettanbieter von sauberen Energielösungen in den Bereichen Solaranlagen, Energiespeicher, Stromlieferverträge und Energiedienstleistungen wie Direktvermarktung, PPAs oder Contracting. Mit über 20 Jahren Erfahrung und einem globalen Geschäftsnetzwerk bietet Qcells seinen Kunden im privaten und gewerblichen Bereich hervorragende Dienstleistungen und langfristige Partnerschaften. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Seoul, Südkorea (Global Executive Headquarters) und in Thalheim, Deutschland (Technologie & Innovation Headquarters) und besitzt Produktionsstätten in den USA, Südkorea, Malaysia und China. Weitere Informationen: www.q-cells.de
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