Wie funktioniert die Anmeldung der privaten PV-Anlage? Immer mehr Haushalte installieren Solaranlagen, um umweltfreundlichen Strom zu erzeugen und Energiekosten zu sparen. Erneuerbare Energien werden immer beliebter. Allerdings gelten in Deutschland strenge gesetzliche Richtlinien für die Anmeldung und Inbetriebnahme von PV-Anlagen.
Wer die eigene PV-Anlage nicht rechtzeitig anmeldet, riskiert nicht nur den Verlust der Einspeisevergütung, sondern auch hohe Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro.
Wie laufen die Anmeldungen ab, welche Fristen müssen beachtet werden und was gilt bei Erweiterungen der Solaranlage? Viele empfinden solche Prozesse als überwältigend, weshalb wir nun das Wichtigste in Kürze zusammenfassen möchten.
In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, eine Solaranlage in mehreren Registern anzumelden. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sowie die Registrierung beim örtlichen Netzbetreiber sind verpflichtend. Wer überschüssigen Strom in das Netz einspeisen möchte, muss die Anlage zusätzlich beim Finanzamt anmelden.
In der Regel werden die notwendigen Anmeldedaten vom Installateur erfasst und über ein Online-Portal oder per Formular eingereicht.
Dazu gehören:
Jede Solaranlage muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden, um alle Anlagen in Deutschland zu erfassen. Die Registrierung ist unabhängig davon, ob der erzeugte Solarstrom ins Netz eingespeist oder selbst verbraucht wird.
Normalerweise übernehmen der Installateur oder wir von Qcells die Anmeldung. PV-Besitzerinnen und Besitzer können die Anmeldung auch selbst durchführen, allerdings wird dies aufgrund der Komplexität nicht empfohlen.
Die Anmeldefrist beträgt einen Monat nach Installation. Bei Versäumnis droht ein Bußgeld oder der Verlust der Einspeisevergütung für den jeweiligen Monat.
Änderungen oder Erweiterungen der Solaranlage innerhalb eines Jahres können durch eine Ergänzung der Daten im Marktstammdatenregister gemeldet werden. Erfolgt die Änderung nach einem Jahr, muss die PV-Anlage neu angemeldet werden.
Der Netzbetreiber ist für den Anschluss der Solaranlage an das öffentliche Stromnetz verantwortlich und stellt sicher, dass der erzeugte Strom korrekt eingespeist wird.
Die Registrierung beim Netzbetreiber sowie die Anmeldung des Zählerwechsels werden ebenfalls vom Installateur übernommen. Da digitale oder analoge Stromzähler bei Einspeisung die Zählrichtung umkehren, müssen sie durch einen 2-Richtungs-Zähler ersetzt werden.
Weil die Bearbeitungszeiten aktuell stark variieren, sollte die Anmeldung beim Netzbetreiber spätestens 4 Wochen vor Installationsbeginn erfolgen. Der Antrag für den Zählerwechsel kann bis zu 6 Monate dauern und sollte rechtzeitig eingereicht werden.
Falls die Installation bereits begonnen oder abgeschlossen wurde, kann der Netzbetreiber die Einspeisung aufgrund einer möglichen Überlastung der Stromnetze untersagen. In Extremfällen kann er sogar den Abbau der Solaranlage auf Kosten des Besitzers verlangen. Wurde ohne Zählerwechsel bereits Strom eingespeist, kann der Netzbetreiber einen entsprechenden Schadensersatz fordern.
Änderungen und Erweiterungen müssen innerhalb eines Jahres vom Netzbetreiber genehmigt und die Daten ergänzt werden. Nach einem Jahr ist eine Neuanmeldung der PV-Anlage erforderlich.
Die Anmeldung beim Finanzamt ist erforderlich, wenn der erzeugte Solarstrom ins öffentliche Netz eingespeist werden soll. Auch wenn der Strom ausschließlich für den Eigenverbrauch genutzt wird, muss dies dem Finanzamt mitgeteilt werden.
Nach der Anmeldung beim Netzbetreiber hat der Betreiber 8 Wochen Zeit, um dem Finanzamt eine Auskunft über die Einspeisezusage oder -absage zu geben. Wird diese Frist versäumt, kann der Anspruch auf die Einspeisevergütung für den betreffenden Monat entfallen.
Modulerweiterungen müssen ebenfalls eigenständig beim Finanzamt angemeldet werden.
Grundsätzlich kann der Prozess von der Anmeldung bis zur Inbetriebnahme der Anlage zwischen 6 Wochen und 10 Monaten dauern. Verzögerungen entstehen oft durch die Bearbeitungszeiten der 866 örtlichen Netzbetreiber in Deutschland, die häufig durch hohe Auslastung beeinflusst werden.
Die Anmeldung und Nutzung einer Solaranlage in Deutschland ist mit vielen behördlichen Schritten verbunden und sollte rechtzeitig bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister, dem Netzbetreiber und Finanzamt erfolgen.
Mit den richtigen Informationen und einer sorgfältigen Planung kann die Bearbeitungsdauer bis zur Inbetriebnahme einer Solaranlage zeitlich verkürzt werden.
Sie selbst sind lediglich für die Anmeldung beim Finanzamt verantwortlich und können alle anderen Registrierungsprozesse uns überlassen.